Franchise oder Lizenz – Was ist der Unterschied

Bei dem Thema Franchising fällt auch oftmals der Begriff Lizenz, der nicht klar vom Franchise abgegrenzt wird. Es ist dann häufig nicht klar, was der Unterschied zwischen den beiden Begriffen ist. Diese sollten voneinander abgegrenzt werden und zudem überprüft werden, wie viel der eine Begriff vom anderen enthält.

In Zuge dessen ist auch das deutsche Recht zu beachten, das aussagt, dass es bei einem Vertrag nicht darauf ankommt, was im Titel steht. Es kommt darauf an, was der Inhalt des Vertrages ist. Somit bleibt ein Franchisevertrag ein Franchisevertrag, selbst wenn im Titel Lizenzvertrag steht. Zudem können Verträge, die als Franchiseverträge bezeichnet werden, in Wahrheit kein Franchisevertrag sein.

Video: Franchise und Lizenz - eine Gegenüberstellung

Worum handelt es sich bei Franchise und Lizenz?

Weder der Begriff Franchise noch der Begriff Lizenz sind im deutschen Gesetz eindeutig geregelt. Der Begriff hat aber zumindest unter Juristen und im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch eine klare Bedeutung. Der Begriff Franchise hat sich in den vergangenen Jahren seine heutige klar abgegrenzte Bedeutung erarbeitet.

Im „Brockhaus in einem Band“ ist eine Lizenz definiert als die vom Inhaber eines Patentes, Gebrauchsmusters, einer Marke oder vom Urheber einem anderen erteilte Erlaubnis, ein Recht zu nutzen“. Die Definition des Franchise lautet dort als spezielle Art der Zusammenarbeit zwischen rechtlich selbstständigen Unternehmen, (bei der) der Franchisegeber dem Franchisenehmer gegen Entgelt bestimmte Rechte, z.B. Nutzung eines Firmen- und Markennamens überlässt“.

Diese beiden Kurzdefinitionen zeigen auf, dass eine Lizenz dem Lizenznehmer erlaubt, ein dem Lizenzgeber zustehendes Recht zu nutzen. Dafür zahlt er eine Lizenzgebühr. Genauso wie die Lizenz gewährt das Franchising dem Franchisenehmer das Recht, ein vollständiges Geschäftskonzept zu nutzen. Dieses Recht wird daher als Franchiselizenz bezeichnet. Der zitierte Lexikonartikel macht allerdings deutlich, dass die Gewährung der Nutzung des Geschäftskonzeptes nur ein Bestandteil des Franchisings ist. Ein Franchisesystem macht vor allem aus, dass zwei selbstständige Unternehmer zusammenarbeiten. Es kommt nicht allein auf die Gewährung des Rechts an. Der Franchisenehmer muss das entsprechende Geschäftskonzept auch umsetzen. Im Gegenzug bietet der Franchisegeber dem Franchisenehmer Unterstützung bei der Umsetzung des Geschäftskonzeptes.

Eine Franchise geht demnach über eine Lizenz weit hinaus, da sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer Rechte und Pflichten haben und partnerschaftlich zusammenarbeiten.

Vor- und Nachteile des Franchisings

Der Franchisegeber räumt in einem Franchisesystem dem Franchisenehmer nicht nur das Recht ein, das Geschäftskonzept zu nutzen, sondern unterstützt ihn auch bei der Gründung des Unternehmens sowie bei den laufenden Prozessen. Das Geschäftskonzept ist bereits vom Franchisegeber als auch von anderen Franchisenehmern erfolgreich erprobt worden. Daher spricht vieles dafür, dass es auch bei dem neuen Partner funktioniert und er an seinem Standort Erfolg haben wird. Der Franchisenehmer ist bei der Umsetzung des Geschäftskonzepts nicht auf sich gestellt, sondern der Franchisegeber hilft ihm dabei.

Das heißt aber nicht, dass er sich bei der optimalen Umsetzung nicht anstrengen muss. Der Franchisenehmer hat nicht nur das Recht, das Geschäftskonzept umzusetzen, sondern auch die Pflicht. Daher ist in vielen Franchiseverträgen festgehalten, dass der Franchisenehmer seine Arbeitskraft komplett in die erfolgreiche Umsetzung stecken muss. Der Franchisenehmer ist zwar unternehmerisch selbstständig, muss sich aber an die festen Strukturen des erprobten Geschäftsmodells halten.

Die Nachteile des Franchise-Systems spiegeln sich in den Vorteilen wider. Wenn dem Franchisenehmer die Vorgaben des Franchisegebers nicht gefallen oder wenn er damit keinen wirtschaftlichen Erfolg hat, kann er seine Tätigkeit nicht einfach einstellen. Er muss weiterhin seine ganze Energie in das Bemühen stecken, an seinem Standort erfolgreich zu sein und das gesamte Franchise-System damit weiterzuentwickeln. Die Umsetzungspflicht ist dabei streng geregelt, wodurch der Franchisenehmer nicht wirklich kreativ werden kann. Er ist selbstständig, aber an die Richtlinien und Vorgaben des Franchisegebers gebunden, die oftmals sehr detailliert sind. Der Franchisegeber hat diese aufgestellt, damit das Markenerlebnis für die Kunden einheitlich ist.

Vor- und Nachteile eines Lizenzsystems

Hierbei geht es um die Lizenzen, welche die Gewährung zur Umsetzung eines Geschäftskonzepts beinhalten, wie es beim Franchising der Fall ist. Es werden keine Patentlizenzen, reine Markenlizenzen oder Lizenzen an weiteren Rechten betrachtet.

Ein Lizenzsystem bietet erst einmal den Vorteil, dass die Lizenz nur Rechte gewährt und keine Pflichten bestehen. Die einzige Pflicht ist, die Lizenzgebühren als Gegenleistung zu zahlen. Im juristischen Sinne muss der Lizenznehmer nicht die Lizenz nutzen, die er nutzen darf. Es gibt nur vereinzelt echte Lizenzsysteme. In der Regel beschränkt sich eine Lizenz auf die Vertragsbeziehung zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer.

Es gibt nur einige Systeme, die nach außen wie ein Franchisesystem wirken, aber in Wahrheit lediglich Lizenzsysteme sind. Das ist dann der Fall, wenn der Lizenznehmer vertraglich nicht die Pflicht hat, das Geschäftskonzept umzusetzen. Der so genannte Franchisegeber verpflichtet sich auch nicht, den so genannten Franchisenehmer laufend zu unterstützen. In diesen Systemen ist der Vorteil, dass der Betrieb eingestellt werden kann, wenn wirtschaftlich kein Erfolg eintritt.

Das macht aber auch gleichzeitig den wesentlichen Nachteil deutlich. Der Lizenznehmer hat zwar die scheinbare Sicherheit eines bereits erfolgreich erprobten Geschäftskonzeptes, wenn die Umsetzung aber an seinem Standort nicht funktioniert, ist er auf sich gestellt. Diese Geschäftskonzepte im Umfeld des Franchisings, bei denen es sich rechtlich um Lizenzsysteme handelt, bilden allerdings die Ausnahme. Bei solch einer Vertragsgestaltung kann der Lizenzgeber nur geringen Einfluss darauf nehmen, wie das Geschäftskonzept von den Lizenznehmern umgesetzt wird. Auf Dauer wird der Markenauftritt nicht mehr einheitlich sein.

Fazit und Tipp für den nächsten Schritt

Bei der Befassung mit verschiedenen Franchise-, Lizenz- oder Vertriebssystemen kommt es nicht darauf an, wie diese Systeme bezeichnet werden und auch nicht welche Bezeichnung in dem zukünftigen Vertrag steht. Entscheidend ist es, dass ein konkretes System auf die Rechte und Verpflichtungen überprüft wird und welche Leistungen der Systemgeber in dem konkreten System erbringt. Erst wenn dies klar ist, sollte sich für ein System entschieden werden.

Dazu ist es nötig den Vertrag und die damit verbundenen Richtlinien von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Zudem sollte sich unbedingt mit bestehenden Franchise- oder Lizenznehmern unterhalten werden, um herauszufinden, wie die Unternehmensphilosophie in dem Unternehmen tatsächlich ist, was vom Systemnehmer erwartet wird und welche Leistungen er dafür im Gegenzug bekommt. Die Entscheidung sollte demnach nicht für oder gegen Franchising oder ein Lizenzsystem fallen, sondern für ein konkretes Geschäftskonzept. Hierbei sollte die rechtliche Gestaltung sowie tatsächliche Ausprägung betrachtet werden.

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